Wenn Sie nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben, können Sie Ihre Forderung über das Online-Beschwerdeformular einreichen.
Andere Passagiere können in Ihrem Namen eine Ausgleichszahlung beantragen, wenn Sie und der andere Passagier den entsprechenden Flug zusammen gebucht haben. In diesem Fall müssen Sie oder die anderen Passagiere, die die Reklamation beantragen, einen geeigneten Nachweis über die von Ihnen erteilte Bevollmächtigung erbringen.
Wir werden Ihre Reklamationsforderung innerhalb von 30 Tagen beantworten.
Ansprüche von Dritten
Wir bearbeiten keine Reklamationen, die von Dritten beantragt werden, sofern Sie oder mindestens einer der anderen Passagiere in Ihrer Buchung nicht zuvor einen Anspruch direkt bei uns geltend gemacht haben bzw. hat.
Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Bedingungen im vorigen Abschnitt weder Ihre Rechte einschränken noch Sie davon abhalten sollen, Rechtsberater hinzuzuziehen, bevor Sie eine Reklamation an uns richten.
Wenn eine Reklamation in Ihrem Namen durch eine Drittpartei an uns gerichtet wird (vorausgesetzt, dass Sie vorher bereits eine Forderung direkt an uns gerichtet hatten), ist die Drittpartei verpflichtet, geeignete Dokumente vorzulegen, die beweisen, dass diese gesetzlich berechtigt ist, Sie zu vertreten.
Jede an eine in Ihrem Namen handelnde Drittpartei ausgezahlte Ausgleichszahlung wird als ordnungsgemäße Schadenersatzzahlung betrachtet und es kann keine weitere Ausgleichszahlung für denselben Flug erfolgen, denn wir sind nicht zu einer zweiten Zahlung verpflichtet und nicht verantwortlich für Auseinandersetzungen zwischen Ihnen und der Drittpartei.
Abtretung
Sie haben das Recht, Ihre Reklamationsforderung an Dritte abzutreten. Wenn Sie Ihr Recht auf eine Reklamationsforderung abtreten, „verkaufen“ Sie damit Ihr Recht, eine Ausgleichszahlung von uns zu erhalten, an die Drittpartei. Nach Abschluss der Abtretung ist die Drittpartei berechtigt, die Ausgleichszahlung an Ihrer Stelle zu erhalten. Wir empfehlen Ihnen, alle Bedingungen Ihres Vertrags mit der Drittpartei bezüglich Ihrer Reklamation sorgfältig durchzulesen.
Wir dürfen abgetretene Reklamationsforderungen nur dann bearbeiten, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Wir erhalten eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Erklärung der Abtretung, die folgende Angaben enthält:
• Ihre Buchungsnummer
• die Grundlage Ihrer Reklamationsforderung
• das Flugdatum und die Flugnummer
oder
- das Original oder eine beglaubigte Kopie eines ordnungsgemäß ausgefüllten Vertrags, das dem Anspruch beigefügt ist.
Bearbeitungsgebühr für die Abtretung
Für die Bearbeitung abgetretener Reklamationsforderungen fallen für uns zusätzliche Kosten an. Nach dem ungarischen Zivilgesetzbuch 6:200. §* müssen solche Kosten von Ihnen und der Drittpartei getragen werden, an die Sie Ihre Reklamationsforderung abgetreten haben.
Wenn die Ausgleichszahlung für die abgetretene Forderung fällig ist, werden wir die Bearbeitungsgebühr für die Abtretung von der Gesamtsumme abziehen, um die oben genannten Kosten zu decken.
Die Bearbeitungsgebühr für die Abtretung beträgt 50 €. Die Gebühr ist auch unter Alle Serviceleistungen und Gebühren aufgeführt.
Angemessene Dokumentation für Vertretung und Abtretung
Falls Sie durch eine Drittpartei vertreten werden oder Ihre Reklamationsforderung abgetreten haben, müssen nach ungarischer Zivilprozessordnung 325 §* alle an uns übermittelten Dokumente aus Privatdokumenten mit voller Beweiskraft bestehen und die folgenden Bedingungen erfüllen:
a) Sie wurde handschriftlich durch den Urheber erstellt und unterschrieben; oder
nur als erklärendes Beispiel: Sie erstellen das Dokument handschriftlich und es enthält Ihre Unterschrift.
b) Es wurde von zwei Zeugen unterzeichnet, die bestätigen, dass die im Dokument genannte Person das Dokument in ihrem Beisein unterschrieben hat oder erklärt hat, dass es sich bei der Unterschrift um ihre eigene handelt. Darüber hinaus müssen beide Zeugen ihren Namen und die Adresse ihres Wohnsitzes oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort gut lesbar auf dem Dokument angeben; oder
nur als erklärendes Beispiel: Wenn das Dokument nicht von Ihnen erstellt wurde, müssen darauf zwei weitere Personen als Zeugen unterschreiben und ihre Adressen angeben.
c) Die Unterschrift oder die Initialen des Unterzeichnenden müssen auf dem Dokument durch einen Richter oder durch einen Notar amtlich beglaubigt werden; oder
nur als erklärendes Beispiel: Das Dokument ist notariell beglaubigt. Das bedeutet, ein Notar bestätigt, dass es sich bei der Unterschrift auf dem Dokument um Ihre eigene handelt.
d) * ein Anwalt oder Rechtsberater der Anwaltskammer stellt ein rechtsgültig unterzeichnetes Dokument bereit, um zu bestätigen, dass das Dokument von anderen erstellt worden ist und vom Unterzeichner in seinem Beisein unterschrieben wurde, oder dass dieser in seinem Beisein erklärt hat, dass es sich um seine eigene Unterschrift handelt; oder
nur als erklärendes Beispiel: Das Dokument muss von einem Anwalt und von Ihnen [wenn das Dokument durch den Anwalt erstellt wurde] gegengezeichnet werden
e) das elektronische Dokument wird mit der zertifizierten elektronischen Signatur oder fortgeschrittenen elektronischen Signatur des Unterzeichners basierend auf einem qualifizierten Zeugnis oder qualifizierten Stempel ausgefertigt, einschließlich – sofern dies gesetzlich vorgesehen ist – eines Zeitstempels;
nur als erklärendes Beispiel: Das elektronische Dokument wurde mit einem zertifizierten Gerät erstellt, das Sie identifiziert und ein qualifiziertes Zeugnis oder einen qualifizierten Stempel auf dem Dokument bereitstellt.
*Die von Ihnen im Rahmen der Buchung akzeptierten Allgemeinen Beförderungsbedingungen, die als Vertrag zwischen Ihnen und uns gelten, unterliegen dem ungarischen Recht. Somit unterliegt unsere Vertragsbeziehung ungarischem Recht.