Wie können wir Ihnen helfen?
Untersagte Gegenstände
Bitte beachten Sie, dass für manche Gegenstände bestimmte Einschränkungen gelten können, sodass diese möglicherweise nicht an Bord mitgenommen werden dürfen. Bitte überprüfen Sie diese Seite und vergewissern Sie sich, dass Ihr Gepäck keine verbotenen Gegenstände enthält.
Aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen können wir keine Artikel transportieren, wenn:
- sie das Flugzeug, Personen oder Eigentum gefährden könnten.
- sie beim Transport im Flugzeug beschädigt werden können.
- sie unangemessen verpackt sind.
- es durch geltende Gesetze, Vorschriften oder Verordnungen eines Staates verboten ist, dass sie ausgeflogen oder eingeflogen werden oder wenn der Überflug damit untersagt ist.
- sie aufgrund von Gewicht, Größe oder anderen ungewöhnlichen Eigenschaften nicht für den Transport geeignet sind.
- sie bei den Personen an Bord Unbehagen oder Ekel hervorrufen können.
- sie Schusswaffen, Munition und Sprengstoffe, einschließlich Waffen für Jagd- oder Sportzwecke, beinhalten.
- sie Schusswaffen, Munition oder Sprengstoffen ähneln.
- sie brennbare Stoffe enthalten (außer alkoholische Getränke, Haarspray, Parfüm, Eau de Cologne).
- sie radioaktive Stoffe enthalten.
- sie Flüssiggas enthalten (mit Ausnahme von CO2, das zum Bewegen künstlicher Gliedmaßen verwendet wird; sowie Behälter mit brennbarem Gas, die für selbstaufblasende Rettungswesten verwendet werden).
- sie giftige oder infektiöse Substanzen enthalten.
- sie ätzende Stoffe enthalten (außer Quecksilber in Thermometern, Barometern und Rollstuhlbatterien).
- sie Aktentaschen und Sicherheitskoffer mit eingebauten Alarmanlagen, Lithiumbatterien oder pyrotechnischem Material sind.
- sie Gegenstände oder Materialien enthalten, die die Sicherheit, das Eigentum, das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Menschen an Bord gefährden.
- sie Materialien beinhalten, die nach den Regeln und Vorschriften der von der Beförderung betroffenen Länder verboten sind.
- sie aufgrund von Gewicht, Größe oder anderen ungewöhnlichen Eigenschaften nicht für den Transport geeignet sind.
- sie die Überreste von menschlichen Körpern enthalten.
- sie Kleber oder Farbe enthalten.
- es sich jedwede in den Technischen Anweisungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr und den Gefahrgutvorschriften der International Air Transport Association (IATA) genannten Gegenstände handelt.
Detaillierte Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Passagiere und Gepäck..
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Die Zulässigkeit einer Lithiumbatterie zur Beförderung im Luftverkehr richtet sich nach der jeweiligen Kapazität (Wh) (bei Lithium-Ionen-Akkus) oder ihrem Lithiumgehalt in Gramm (bei Lithium-Metall-Akkus).
Beim Mitführen von Geräten der Unterhaltungselektronik (Uhren, Rechnern, Kameras, Mobiltelefonen, Laptops, Camcorder usw.) mit Lithium- oder Lithium-Ionen-Akkus oder -Batterien müssen Ersatzbatterien einzeln (durch Aufbewahrung in der Originalverpackung) oder durch sonstiges Isolieren der Anschlüsse (z. B. durch Überkleben freiliegender Anschlüsse oder Aufbewahrung einzelner Batterien in separaten Kunststoffbeuteln oder Schutzhüllen) vor Kurzschlüssen geschützt und dürfen nur im Handgepäck transportiert werden.
Packen Sie keine Ersatzbatterien in Ihr Aufgabegepäck!
Darüber hinaus darf jede eingebaute oder Ersatzbatterie folgende Werte nicht überschreiten:
- Batterien aus Lithiummetall oder Lithiumlegierungen dürfen nicht mehr als 2 Gramm Lithium enthalten.
- Lithium-Ionen-Akkus dürfen eine Wattstundenleistung von 100 Wh nicht überschreiten.
Lithium-Ionen-Akkus mit einer Wattstundenleistung von mehr als 100 Wh, aber auf keinen Fall mehr als 160 Wh, dürfen nur nach Genehmigung durch Wizz Air als Ersatzakkus oder in der Ausrüstung im Handgepäck mitgeführt werden.
Pro Person dürfen nicht mehr als zwei (2) einzeln geschützte Ersatzbatterien mit einer Wattstundenleistung zwischen 100 Wh und 160 Wh mitgeführt werden.
Gegenstände | Handgepäck | Aufgegebenes Gepäck (im Frachtraum) | Am Körper getragenes Gepäck | Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich |
Tragbare elektronische Geräte mit Lithium-Ionen-Batterien Sollte als Handgepäck befördert werden. Maßnahmen müssen getroffen werden, Große tragbare elektronische Geräte wie Laptops und Tablets | Ja | Nein | Ja | Ja |
Tragbare elektronische Geräte, die mit Brennstoffzellen betrieben werden, wie z. B. Kameras, Brennstoffzellen mit Brennstoff dürfen nur im kleinen Handgepäckstück mitgeführt werden. Brennstoffzellenkartuschen dürfen nur brennbare Flüssigkeiten, | Ja | Nein | Ja | Nein |
Tragbare elektronische Gerätewie etwa Uhren, Rechenmaschinen, Eine installierte Batterie oder Ersatzbatterie darf Folgendes nicht überschreiten:
Mitzuführen im kleinen Handgepäckstück. Wenn sich ein Gerät im Tragbare elektronische Geräte (einschließlich medizinischer Geräte) mit | Ja | Ja | Ja | Nein |
Tragbare elektronische Geräte, die eine auslaufsichere Batterie enthalten Die Batterie darf keine Spannung von mehr als 12 Volt haben und Die Geräte müssen entweder vor versehentlicher Aktivierung geschützt werden, | Ja | Ja | Nein | Nein |
Batteriebetriebene elektronische Rauchgeräte Mitführung durch Passagiere oder Besatzungsmitglieder für den persönlichen Gebrauch. Der Gehalt an Lithium-Metall-Batterien darf Das Aufladen von Geräten bzw. Akkus an Bord des Flugzeugs ist | Ja | Nein | Ja | Nein |
Bitte beachten Sie, dass ein normaler Laptop-Lithium-Ionen-Akku eine Kapazität von ca. 53 Wh hat.
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Sie können tragbare elektronische Geräte (PEDs) wie Mobiltelefone, elektronische Lesegeräte und Tablet-Computer auf allen unseren Flügen im Flugmodus verwenden.
Große elektronische Geräte müssen beim Starten und Landen verstaut werden.
Passagiere werden gebeten, während der Sicherheitsdurchsagen die Kopfhörer abzunehmen und elektronische Geräte auszuschalten, wenn die Aktivierung des Flugmodus nicht möglich ist.
Einige elektronische Geräte können während der gesamten Flugdauer ohne Einschränkungen verwendet werden:
- Herzschrittmacher
- Hörgeräte
- Implantierte medizinische Geräte
- Elektronische Nervenstimulatoren
Elektronische Zigaretten
Sie dürfen elektronische Zigaretten, einschließlich E-Zigarren und andere persönliche Verdampfer mit Batterien, nur für den persönlichen Gebrauch in Ihrem Handgepäck mitführen. Es ist verboten, elektronische Zigaretten im aufgegebenen Gepäck mitzuführen. Das Aufladen dieser Geräte und/oder Batterien an Bord des Flugzeugs ist nicht gestattet, und es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um eine versehentliche Aktivierung zu verhindern.
Bitte beachten Sie, dass die Verwendung von elektronischen Zigaretten (oder E-Zigaretten) an Bord verboten ist.
Drohnen und Hoverboards
Aus Sicherheitsgründen sind Drohnen und Hoverboards nicht an Bord oder als aufgegebenes Gepäck erlaubt.