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Wichtige Mitteilung fuer Warschau Passagiere!

Bitte beachten Sie, dass alle Modlin Fluege von Wizz Air zwischen dem 18. Dezember und dem 31. März ab und nach Warschau durchgefuehrt werden.
Wichtig: Falls Sie bereits online eingecheckt haben ist Ihre Flugsteigkarte NICHT mehr gueltig! Bitte checken Sie erneut online ein. Das Check in am Flughafen ist kostenfrei kann aber zu Wartezeiten fuehren.

Vielen Dank fuer Ihr Verstaendnis.

Handgepäck-Sicherheitsvorschriften für alle Passagiere, die von einem EU-Flughafen abfliegen

Passagieren ist es gestattet ein Stück Handgepäck mitzuführen. Dieses eine Stück Handgepäck ist einschließlich Handtaschen, Computertaschen, Schirme, Einkaufstüten, Kameras usw. zu verstehen. Passagiere, die mehr als ein Stück Handgepäck mit sich führen dürfen die Sicherheitskontrollen nicht passieren und werden gebeten zurück zum Check-In-Schalter zu gehen, um zusätzliche Stücke Handgepäck zu entsorgen.

Passagiere dürfen in ihrem Handgepäck Flüssigkeiten, Gele und Spraydosen nur in kleinen Mengen mitführen (höchstens 100 ml pro Behältnis). Die Verpackung dieser Produkte muss ebenfalls bestimmten Anforderungen gerecht werden. Die Regelungen betreffen alle Passagiere, die von Flughäfen in der EU abfliegen. Vorschriften für aufgegebenes Gepäck bleiben unverändert.

Die neuen Bestimmungen gelten für Flüssigkeiten, wie z. B. Wasser oder andere Erfrischungsgetränke, umfassen aber auch Gele, Pasten, Lotionen und Spraydosen. Dies schließt Toilettenartikel, wie z. B. Rasiercreme, Haargel, Lipgloss und Gesichtscremes, mit ein.

Für im Handgepäck mitgeführte Flüssigkeiten gelten die folgenden Regelungen:

  • Sie dürfen Flüssigkeiten und Gele nur in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von 100 ml oder weniger mitführen.
  • Sie dürfen mehr als ein Behältnis mitführen, aber die mitgeführten Behältnisse müssen in einen durchsichtigen Plastiksack passen.
  • Das Fassungsvermögen des durchsichtigen Plastiksacks darf 1 Liter nicht überschreiten.
  • Jeder Passagier darf nur einen durchsichtigen Plastiksack mitführen.
  • Der durchsichtige Plastiksack muss wiederverschließbar sein (also jede Form von Sack/Tüte, der/die nach dem Öffnen wieder verschlossen werden kann – sei es mittels Reißverschluss, Bändern, Schnüren oder einfach durch einen Knoten, vorausgesetzt ein einfaches Öffnen ist möglich).

Es werden zwei Ausnahmen gemacht:

  • Baby-Nahrung, die während des Flugs benötigt wird;
  • Medikamente, die während des Flugs benötigt werden.

Sie können auf europäischen Flughäfen bzw. an Bord europäischer Fluglinien weiterhin (steuerfrei) einkaufen. Flüssigkeiten und Gele, die nach der Passkontrolle am Flughafen bzw. an Bord des Flugzeugs gekauft werden, werden für Sie im Geschäft bzw. an Bord verpackt und gegebenenfalls verschlossen. Der Verschluss hat eine Gültigkeit von 24 Stunden.

Separates Vorzeigen bestimmter mitgeführter Gegenstände

Wenn Sie durch die Sicherheitskontrolle gehen, müssen Sie Ihre mitgeführten Flüssigkeiten separat vorzeigen. Der durchsichtige Plastiksack sollte verschlossen und leicht wiederverschließbar sein. Sie müssen weiterhin Ihren Mantel bzw. Ihre Jacke sowie größere elektronische Geräte, wie z. B. Laptops, beim Durchgang durch die Sicherheitskontrolle separat vorzeigen.